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Kinder- und Jugendschutz

1. Diese Kinderschutzordnung wird in allen Gemeindenselbständigen Einrichtungen und
weiteren kirchlichen Einrichtungen der Bünde der „Freikirchen in Österreich“ ausgehängt
und auf den Webseiten der FKÖ und der ihnen angehörigen Bünde, Gemeinden und Ein-
richtungen gut sichtbar veröffentlicht.
2. Alle Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen, sowohl hauptamtliche als auch ehrenamtliche, die
regelmäßig Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen haben – dazu gehören auch alle Perso-
nen in Leitungspositionen, die aufgrund ihrer Sichtbarkeit in der Gemeinde Autoritätsper-
sonen für Kinder und Jugendliche sind (z.B. Pastoren/Pastorinnen, Pastoralassisten-
ten/Pastoralassistentinnen, Älteste und andere Leitungspersonen) – haben folgende Ver-
pflichtungen:
a) Unterzeichnung einer Selbstverpflichtung, dass sie zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen beitragen und diese Ordnung einhalten werden;
b) Besuch einer Kinderschutz-Schulung mit Aktualisierung alle 5 Jahre;
c) Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung.
3. Jede Gemeinde und jede kirchliche Einrichtung wird einen Kinderschutzbeauftragten bzw.
eine Kinderschutzbeauftragte als erste Ansprechperson bei Fragen oder Sorgen zum
Thema Kinderschutz sowie bei Verdachtsfällen ernennen. Zusätzlich gibt es die Ombudsstelle der „Freikirchen in Österreich“, die auch anonym kontaktiert werden kann.
4. Die Kontaktdaten des Kinderschutzbeauftragten bzw. der Kinderschutzbeauftragten und
der Ombudsstelle müssen in der Gemeinde bzw. in der kirchlichen Einrichtung leicht zu-
gänglich und gut sichtbar sein.